Sie sind hier:
» Steuernews » November 2020 » Steuertipps zum Jahresende
Steuernews
Ausgabe:
- Jänner 2025
- Dezember 2024
- November 2024
- Oktober 2024
- September 2024
- August 2024
- Juli 2024
- Juni 2024
- Mai 2024
- April 2024
- März 2024
- Februar 2024
- Jänner 2024
- Dezember 2023
- November 2023
- Oktober 2023
- September 2023
- August 2023
- Juli 2023
- Juni 2023
- Mai 2023
- April 2023
- März 2023
- Februar 2023
- Jänner 2023
- Dezember 2022
- November 2022
- Oktober 2022
- September 2022
- August 2022
- Juli 2022
- Juni 2022
- Mai 2022
- April 2022
- März 2022
- Februar 2022
- Jänner 2022
- Dezember 2021
- November 2021
- Oktober 2021
- September 2021
- August 2021
- Juli 2021
- Juni 2021
- Mai 2021
- April 2021
- März 2021
- Februar 2021
- Jänner 2021
- Dezember 2020
- November 2020
- Oktober 2020
- September 2020
- August 2020
- Juli 2020
- Juni 2020
- Mai 2020
- April 2020
- März 2020
- Februar 2020
- Jänner 2020
- Dezember 2019
- November 2019
- Oktober 2019
- September 2019
- August 2019
- Juli 2019
- Juni 2019
- Mai 2019
- April 2019
- März 2019
- Februar 2019
- Jänner 2019
- Dezember 2018
- November 2018
- Oktober 2018
- September 2018
- August 2018
- Juli 2018
- Juni 2018
- Mai 2018
- April 2018
- März 2018
- Februar 2018
- Jänner 2018
- Dezember 2017
- November 2017
- Oktober 2017
- September 2017
- August 2017
- Juli 2017
- Juni 2017
- Mai 2017
- April 2017
- März 2017
- Februar 2017
- Jänner 2017
- Dezember 2016
- November 2016
- Oktober 2016
- September 2016
- August 2016
- Juli 2016
- Juni 2016
- Mai 2016
- April 2016
- März 2016
- Februar 2016
- Jänner 2016
- Dezember 2015
- November 2015
- Oktober 2015
- September 2015
- August 2015
- Juli 2015
- Juni 2015
- Mai 2015
- April 2015
- Sonderartikel zur Steuerreform
- März 2015
- Februar 2015
- Jänner 2015
- Dezember 2014
- November 2014
- Oktober 2014
- September 2014
- August 2014
- Juli 2014
- Juni 2014
- Mai 2014
- April 2014
- März 2014
- Februar 2014
- Jänner 2014
- Dezember 2013
- November 2013
- Oktober 2013
- September 2013
- August 2013
- Juli 2013
- Juni 2013
- Mai 2013
- April 2013
- März 2013
- Februar 2013
- Jänner 2013
- Dezember 2012
- November 2012
- Oktober 2012
- September 2012
- August 2012
- Juli 2012
- Juni 2012
- Mai 2012
- April 2012
- März 2012
- Februar 2012
- Jänner 2012
- Dezember 2011
- November 2011
- Oktober 2011
- September 2011
- August 2011
- Juli 2011
- Juni 2011
- Mai 2011
- April 2011
- März 2011
- Februar 2011
- Jänner 2011
Weitere Artikel der Ausgabe November 2020:
-
Coronavirus: Was bringt der neue „Fixkostenzuschuss 800.000“?
Die wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Unternehmen finanziell besonders hart. ...mehr
-
Wie ist der erweiterte Umsatzersatz geregelt?
In einer neuen Verordnung wurde nun die Richtlinie des, auf Grund des „harten“ Lockdown erweiterten, Umsatzersatzes veröffentlicht. ...mehr
-
Welche gesetzlichen Kündigungsfristen gelten ab 1.7.2021 für Arbeiter?
Die derzeit für die Kündigung von Arbeiterdienstverhältnissen geltenden Regelungen sind oft wenig übersichtlich. ...mehr
-
Coronavirus: Was bringt der neue Fixkostenzuschuss II. für Unternehmen?
Anlässlich neuerlicher Betriebsschließungen bis voraussichtlich 6.12.2020 wurde neben dem Umsatzersatz für unmittelbar betroffene Unternehmen auch eine neue Variante des Fixkostenzuschusses II. angekündigt. ...mehr
-
Coronavirus: Welche Neuerungen gelten für die dritte Phase der Kurzarbeit?
Wir haben die wesentlichen Neuerungen nachstehend für Sie zusammengefasst. ...mehr
-
Wie soll den betroffenen Unternehmen der durch den neuen Lockdown entgangene Umsatz ersetzt werden?
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat auf seiner Website erste Informationen bekannt gegeben, wie der angekündigte Umsatzersatz geregelt werden soll. Weitere Eckpunkte wurden zudem am 6.11.2020 in einer Pressekonferenz dargestellt. ...mehr
-
Wie können Verluste aus 2020 steuerlich in Vorjahren verwertet werden?
Durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 und die COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung ist es möglich, Verluste aus 2020 in den Jahren 2019 und 2018 steuerlich zu berücksichtigen. ...mehr
-
Familienbeihilfe: Wie wurde die Zuverdienstgrenze für Studierende erhöht?
Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes beschlossen, welche rückwirkend in Kraft tritt und die Zuverdienstgrenze für Studierende von € 10.000,00 auf € 15.000,00 anhebt. ...mehr
-
ASVG-Sozialversicherungswerte für 2021 (voraussichtlich)
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich. ...mehr
-
Wird dieser Bewerber in unser Team passen?
Tipps für das Gespräch mit Bewerbern, damit Sie frühzeitig erkennen können, ob die „Chemie“ stimmt. ...mehr
Steuertipps zum Jahresende
Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden (für Bilanzierende gilt dies meist, wenn sich das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr deckt). Trotzdem sollte man sich ausreichend Zeit nehmen, um seine Steuersituation nochmals zu überdenken.
Das Jahr 2020 war gekennzeichnet durch die COVID-19-Krise. Der Gesetzgeber hat auf diese Krise sehr kurzfristig mit einer Flut von Gesetzesänderungen und Förderprogrammen reagiert. Viele dieser Regelungen sind laufenden kurzfristigen Änderungen unterworfen. Wir haben daher davon abgesehen, alle COVID-19-Regelungen in diese Steuertipps aufzunehmen, da deren Gültigkeit bei Drucklegung nicht absehbar war. Wir verweisen hier auf das Onlineangebot und die individuelle Beratung unserer Kanzlei.
1. Steuerstundung (Zinsgewinn) durch Gewinnverlagerung bei Bilanzierern
Eine Gewinnverschiebung in das Folgejahr bringt immerhin einen Zinsgewinn durch Steuerstundung. Im Jahresabschluss (bei bilanzierenden Unternehmen) sind unfertige Erzeugnisse (Halbfabrikate), Fertigerzeugnisse und noch nicht abrechenbare Leistungen (halbfertige Arbeiten) grundsätzlich nur mit den bisher angefallenen Kosten zu aktivieren. Die Gewinnspanne wird erst mit der Auslieferung des Fertigerzeugnisses bzw. mit der Fertigstellung der Arbeit realisiert (Anzahlungen werden nicht ertragswirksam eingebucht, sondern lediglich als Passivposten).
Daher: Die Auslieferung des Fertigerzeugnisses – wenn möglich – mit Abnehmern für den Jahresbeginn 2021 vereinbaren. Arbeiten sollten erst mit Beginn 2021 fertig gestellt werden. Die Fertigstellung muss für das Finanzamt dokumentiert werden.
2. Glättung der Progression bzw. Gewinnverlagerung bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern
Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern gilt (mit Ausnahmen) das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Dabei ist darauf zu achten, dass grundsätzlich nur Zahlungen ergebniswirksam sind (den Gewinn verändern) und nicht der Zeitpunkt des Entstehens der Forderung oder Verbindlichkeit, wie dies bei der doppelten Buchhaltung (= Bilanzierung) der Fall ist.
Beim Zufluss-Abfluss-Prinzip ist insbesondere für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben die fünfzehntägige Zurechnungsfrist zu beachten.
3. Umsatzgrenze für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer
Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer liegt seit 2020 bei € 35.000,00 (Nettoumsatz). Für diese Grenze sind im Wesentlichen die steuerbaren Umsätze relevant, wobei bestimmte steuerfreie Umsätze nicht einzubeziehen sind. Einmal in fünf Jahren kann die Umsatzgrenze um maximal 15 % überschritten werden.
4. COVID-19-Rücklage
Für voraussichtliche betriebliche Verluste des Jahres 2020 kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Minderung der Steuern des Jahres 2019 schon jetzt eine COVID-19-Rücklage als Abzugsposten berücksichtigt werden. Der Abzugsposten ist bei der Veranlagung 2020 wieder hinzuzurechnen. Hier ist jedenfalls eine Vergleichsrechnung ratsam.
5. Ertragsteuerfreie (Weihnachts-)Geschenke und Feiern für Mitarbeiter
Betriebsveranstaltungen, wie beispielsweise Weihnachtsfeiern, sind bis zu € 365,00 pro Arbeitnehmer und Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Geschenke sind innerhalb eines Freibetrages von € 186,00 jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Geldgeschenke sind allerdings immer steuerpflichtig.
6. Spenden
Spenden aus dem Betriebsvermögen dürfen 10 % des Gewinnes des aktuellen Wirtschaftsjahres nicht übersteigen. Wenn im nächsten Jahr höhere Einkünfte erwartet werden, kann es daher günstiger sein, eine Spende auf Anfang 2021 zu verschieben.
7. Letztmalige Möglichkeit der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2015
Mit Jahresende läuft die Fünf-Jahres-Frist für die Antragstellung der Arbeitnehmerveranlagung für 2015 aus.
8. Registrierkasse
Bei Verwendung einer Registrierkasse ist mit Ende des Kalenderjahres (auch bei abweichendem Wirtschaftsjahr) ein signierter Jahresbeleg (Monatsbeleg vom Dezember) auszudrucken, zu prüfen und aufzubewahren.
Die Überprüfung des signierten Jahresbeleges ist verpflichtend (laut BMF-Info bis spätestens 15. Februar des Folgejahres) und kann manuell mit der BMF-Belegcheck-App oder automatisiert durch Ihre Registrierkasse durchgeführt werden.
Zumindest quartalsweise ist das vollständige Datenerfassungsprotokoll extern zu speichern und aufzubewahren.
Für Investitionen bis zum 31. Dezember sind dieses Jahr viele Faktoren zu beachten:
9. Degressive Abschreibung
Alternativ zur linearen Abschreibung ist für bestimmte neue Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2020 angeschafft oder hergestellt werden, eine degressive Abschreibung von höchstens 30 % möglich.
10. Vorzeitige Abschreibung bei Gebäuden
Für Gebäude, die nach dem 30. Juni 2020 angeschafft oder hergestellt worden sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen im ersten Jahr die Abschreibung höchstens das Dreifache des bisher gültigen Prozentsatzes, im Folgejahr höchstens das Zweifache betragen. Die Halbjahresabschreibungsregelung ist da-bei nicht anzuwenden, sodass auch bei Anschaffung, Herstellung oder Einlage im zweiten Halbjahr der volle Jahres-AfA-Betrag aufwandswirksam ist.
11. COVID-19-Investitionsprämie
Die COVID-19-Investitionsprämie kann für bestimmte Neuinvestitionen, für die erste Maßnahmen zwischen 1.8.2020 und 28.2.2021 gesetzt werden, beantragt werden. Sie beträgt 7 % der förderfähigen Investitionen und 14 % für Investitionen in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit. Hier sind einige Fristen und eine umfangreiche Förderrichtlinie zu beachten.
12. Erwerb von geringwertigen Wirtschaftsgütern
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 800,00 (diese Grenze gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen – davor € 400,00) können im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden. Daher sollten Sie diese noch bis zum Jahresende anschaffen, wenn eine Anschaffung für (Anfang) 2021 ohnehin geplant ist.
Hinweis: Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern ist die Verausgabung maßgeblich.
13. Halbjahresabschreibung für kurz vor Jahresende getätigte Investitionen
Eine Absetzung für Abnutzung (AfA) kann erst ab Inbetriebnahme des jeweiligen Wirtschaftsgutes geltend gemacht werden. Erfolgt die Inbetriebnahme des neu angeschafften Wirtschaftsgutes noch kurzfristig bis zum 31.12.2020, steht eine Halbjahres-AfA zu.
14. Gewinnfreibetrag bei Einzelunternehmen und betrieblicher Mitunternehmerschaft
Der Gewinnfreibetrag besteht aus zwei Teilfreibeträgen. Das sind der Grundfreibetrag und der investitionsbedingte Freibetrag.
Wird nicht investiert, so steht natürlichen Personen (mit betrieblichen Einkünften) jedenfalls der Grundfreibetrag in Höhe von 13 % des Gewinnes, höchstens aber bis zu einem Gewinn in Höhe von € 30.000,00 zu (maximaler Freibetrag € 3.900,00).
Übersteigt der Gewinn € 30.000,00, kann ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag hinzukommen, der davon abhängt, in welchem Umfang der übersteigende Freibetrag durch bestimmte Investitionen im jeweiligen Betrieb gedeckt ist.
15. Forschungsprämie
Es kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Forschungsprämie pro Jahr in Höhe von 14 % der Forschungsaufwendungen geltend gemacht werden (soweit nicht durch steuerfreie Förderungen gedeckt). Bei eigenbetrieblicher Forschung hat der Steuerpflichtige ein Gutachten der FFG (Forschungsförderungsgesellschaft) vorzulegen.
Stand: 27. Oktober 2020