fuchs & fuchs
Steuerberatung GmbH

Sie sind hier:

» Steuernews » November 2020 » Familienbeihilfe: Wie wurde die Zuverdienstgrenze für Studierende erhöht?

Steuernews

<< zurück

Ausgabe:

weiter >>

Weitere Artikel der Ausgabe November 2020:

Familienbeihilfe: Wie wurde die Zuverdienstgrenze für Studierende erhöht?

Familienbeihilfe: Wie wurde die Zuverdienstgrenze für Studierende erhöht?

Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes beschlossen, welche rückwirkend in Kraft tritt und die Zuverdienstgrenze für Studierende von € 10.000,00 auf € 15.000,00 anhebt.

Studierende dürfen also nun ab dem Kalenderjahr, in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden, ab dem 1. Jänner 2020 pro Jahr € 15.000,00 verdienen, ohne eine etwaig zustehende Familienbeihilfe zu verlieren.

Für diese Grenze ist das zu versteuernde Einkommen relevant:
Bruttogehalt (ohne Sonderzahlungen) minus Sozialversicherungsbeiträge.

Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen und jenes Einkommen, das vor oder nach Zeiträumen erzielt wird, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, bleiben außer Betracht.

Für die Zuverdienstgrenze der Familienbeihilfe ist eine „Jahresdurchrechnung“ relevant. Das heißt, es gibt keine monatliche Betrachtungsweise.

Übersteigt das Einkommen im Kalenderjahr die Zuverdienstgrenze, ist jener Teil der Familienbeihilfe, der den Grenzbetrag von € 15.000,00 überschritten hat, zurückzuzahlen.

Stand: 27. Oktober 2020

Bild: JenkoAtaman - stock.adobe.com

Autor

Webdesign aus Linz, by atikon, Werbeagentur
zum Seitenanfang
fuchs & fuchs, Steuerberatung GmbH fuchs & fuchs, Steuerberatung GmbH work Bürgergasse 3 8330 Feldbach Österreich work +43 (0) 3152 2166 fax +43 (0) 3152 2166-20 46.952121 15.889639
Weitere Beratungsstelle Weitere Beratungsstelle work Kärntner Straße 311 8054 Graz Österreich work +43 (0) 316 9086 23-0 fax +43 (0) 316 285550-50 47.032222 15.406863
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 48.260229 14.257369