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Steuernews
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Weitere Artikel der Ausgabe März 2021:
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„Ausfallsbonus“: Was gilt neu für den Betrachtungszeitraum März?
Der „Ausfallsbonus“ soll Unternehmen, deren Umsätze im jeweiligen Betrachtungszeitraum um mindestens 40 % zurückgegangen sind, mit zusätzlicher Liquidität versorgen ...mehr
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Welche Neuerungen bringt die vierte Phase der Corona-Kurzarbeit?
Die nunmehr vierte Phase der Corona-Kurzarbeit soll für den Zeitraum von 1.4.2021 bis 30.6.2021 gelten. ...mehr
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Coronavirus: Was ist neu am Verlustersatz?
Der Verlustersatz soll Unternehmen, die besonders stark von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie betroffen sind, finanziell unterstützen. ...mehr
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Coronavirus: Was ist neu am Fixkostenzuschuss 800.000?
Der Fixkostenzuschuss 800.000 soll heimischen Unternehmen finanzielle Unterstützungen bereitstellen, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden und die Deckung der anfallenden Fixkosten zu ermöglichen. ...mehr
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Coronavirus: Was bringt der neue Verlustersatz?
Das BMF hat dazu eine umfangreiche Förderrichtlinie erlassen, die zuletzt mit Verordnung vom 16.2.2021 abgeändert wurde. ...mehr
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Coronavirus: Was bringt der neue Fixkostenzuschuss 800.000?
Die wesentlichen Eckpunkte dieser Förderrichtlinie haben wir für Sie zusammengefasst. ...mehr
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Verlängerung der Abgabenstundungen bis zum 30.6. geplant
Das Finanzministerium plant lt. Pressemitteilung, die bis zum 31. März 2021 geltende Befristung für bereits bestehende Abgabenstundungen bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. ...mehr
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Welche Sachverhalte werden neu an das Kontenregister gemeldet?
Wir haben die wesentlichen Eckpunkte für Sie zusammengefasst. ...mehr
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Wie ist der Einfuhr-Versandhandel ab Juli geregelt?
Bereits mit dem Abgabenänderungsgesetz 2020 wurden einige Bestimmungen des grenzüberschreitenden Versandhandels geändert, welche nun mit 1. Juli 2021 in Kraft treten sollen. ...mehr
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Welche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft können steuerlich auf drei Jahre verteilt werden?
Bestimmte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft können ab der Veranlagung 2020 auf Antrag zu je einem Drittel im Veranlagungsjahr und den beiden Folgejahren steuerlich berücksichtigt werden. ...mehr
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Sind Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen steuerpflichtig?
Nicht zuletzt wegen der Berichte über hohe Kursgewinne (und -verluste) sind Kryptowährungen für viele Anleger zum Thema geworden. ...mehr
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Vorsteuererstattung aus UK für 2020 bis 31.3.2021 beantragen
Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union hat Auswirkungen auf eine Vielzahl von rechtlichen Bereichen. ...mehr
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Wie kann man die beschleunigte Abschreibung bei Gebäuden nutzen?
Mit einer Neuerung im Konjunkturstärkungsgesetz kann unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen für Gebäude, die nach dem 30. Juni 2020 angeschafft oder hergestellt worden sind, eine beschleunigte Abschreibung (AfA) in Anspruch genommen werden. ...mehr
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Aufgeschobene Zahlungen: Rückzahlung einplanen
Viele Unternehmen müssen aktuell sehr genau auf ihre Liquidität achten, um zahlungsfähig zu bleiben. Wie berichtet bieten sowohl Finanz wie auch die Sozialversicherung Stundungen und Ratenzahlungen zur Unterstützung an. ...mehr
Gesundheitskasse: Zahlungserleichterungen bis 30.6. verlängert
Wie bereits berichtet gelten für die Bezahlung von coronabedingten Beitragsrückstände besondere Erleichterungen. Der Nationalrat hat nun kürzlich eine weitere Verschiebung von bestimmten Zahlungszielen von 31.3.2021 auf 30.6.2021 beschlossen.
Das Zahlungsziel für gestundete Beiträge der Beitragszeiträume Februar bis April 2020 wurde auf den 30.6.2021 verlängert. Beiträge für die Beitragszeiträume Mai bis Dezember 2020, für die bereits Ratenzahlungen gewährt wurden, können abweichend von den bereits getroffenen Vereinbarungen bis spätestens 30.6.2021 eingezahlt werden. Dienstgeber können aber bestehende früher auslaufende Ratenvereinbarungen unverändert aufrecht zu lassen. Für die Beitragszeiträume Jänner bis Mai 2021 ist es bei glaubhaften coronabedingten Liquiditätsproblemen nunmehr ebenfalls möglich, Stundungen bis 30.6.2021 in Anspruch zu nehmen.
Für die Beiträge ab dem Beitragszeitraum Juni 2021 gelten wieder die herkömmlichen Fälligkeiten und Zahlungsfristen.
Beitragsrückstände am 30.6.2021 können dann in einem zwei Phasen Modell beglichen werden. Phase 1 sieht hier Ratenzahlungen für einen Zeitraum bis 30.9.2022 vor. Sind dann noch Beitragsrückstände vorhanden so können unter bestimmten Voraussetzungen Ratenzahlungen bis längsten 30.6.2024 vereinbart werden.
Hinweis
Dieser Artikel ist am Stand 1.3.2021 und bietet nur einen Überblick über die neuen Stundungsregelungen der Österreichischen Gesundheitskasse. Aktuelle Detailinformationen finden Sie unter www.gesundheitskasse.at.
Stand: 04. März 2021