Steuernews

Weitere Artikel der Ausgabe Juli 2012:

Was muss im Impressum stehen?

Was muss im Impressum stehen?

Inhaber von periodischen Medien sind zum Veröffentlichen eines Impressums verpflichtet. Hauptsächlich dient ein Impressum dazu, dass die Herkunft der Informationen zurückverfolgt werden kann. Diese Offenlegungsverpflichtung trifft auch periodische elektronische Medien, zu denen Newsletter und Websites gehören.

Große oder kleine Website?

Websites werden unterschieden in große und kleine. Kleine Websites beinhalten lediglich eine Darstellung des persönlichen Lebensbereichs oder die Präsentation des Medieninhabers. Sie dürfen keine Inhalte enthalten, die die öffentliche Meinung beeinflussen könnten. Für Inhaber dieser Medien gibt es keine Änderung.

Große Websites hingegen beinhalten auch Beiträge, die die öffentliche Meinungsbildung beeinflussen.

Schon bisher benötigte Angaben

Kleine Websites

Große Websites

Geändert werden die Vorschriften zu den Beteiligten

Bislang waren bei Gesellschaften oder Vereinen nur die Gesellschafter anzugeben, deren Einlage oder Stammeinlage 25 % überstieg. War der Gesellschafter wiederum eine Gesellschaft, so mussten auch deren Gesellschafter angegeben werden. Bei mittelbarer Beteiligung über 50 % war auch der mittelbare Beteiligte anzugeben.

Neue Vorschriften ab 1.7.2012

Neu sind für alle großen Websites:

Die Höchststrafe wurde auf € 20.000,00 erhöht (bisher: € 2.180,00).

Stand: 06. Juni 2012

Bild: Heinzgerald - Fotolia.com

Zum Installieren der Web-App: Tippe auf das Symbol und dann auf „Zum Home-Bildschirm“.