Mag. Florian Fuchs

Sie sind hier:

» Steuernews » März 2012 » Kraftfahrzeugsteuer

Steuernews

<< zurück

Ausgabe:

weiter >>

Weitere Artikel der Ausgabe März 2012:

Kraftfahrzeugsteuer

Kraftfahrzeugsteuer

Steuerpflichtig

Kraftfahrzeugsteuer ist grundsätzlich zu bezahlen für alle durch ein inländisches Zulassungsverfahren zugelassene:

  • Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t,
  • Zugmaschinen und Motorkarren, unabhängig von ihrem höchst zulässigen Gesamtgewicht,
  • Kraftfahrzeuge, für die keine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht,
  • Kraftfahrzeuge und Anhänger, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden.

Davon gibt es jedoch einige Befreiungen wie z.B. für Einsatzfahrzeuge.

Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen aber auch in einem ausländischen Zulassungsverfahren zugelassene Kraftfahrzeuge, sofern nicht zwischenstaatliche Abkommen Abgabenbefreiungen vorsehen. In diesen Fällen wird die Steuer von den Zollämtern erhoben.

Keine Steuerpflicht besteht für Kraftfahrzeuge, für die motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten ist und für jene, die von der Zulassungspflicht ausgenommen sind.

Steuerschuldner

Der Schuldner der Steuer ist grundsätzlich jene Person, für die das Fahrzeug zugelassen ist.

Zahlung vierteljährlich

Während des Jahres ist die Kraftfahrzeugsteuer vierteljährlich zu bezahlen, immer am 15. des auf das Kalendervierteljahr zweitfolgenden Monats (15.5., 15.8., 15.11., 15.2. des Folgejahres).

Einmal jährlich ist eine Kraftfahrzeugsteuererklärung beim Finanzamt einzureichen.

Kfz-Steuer seit 1.1.2011
Fahrzeuge bis 12 t € 1,55 – mind. € 15,00
Fahrzeuge von 12 bis 18 t € 1,70
Fahrzeuge mit mehr als 18 t € 1,90 – höchstens € 80,00
bei Anhängern höchstens € 66,00

Anmeldung

Die Zulassung des ersten steuerpflichtigen Kraftfahrzeuges zum Verkehr ist innerhalb eines Monats dem Finanzamt zu melden.

Stand: 09. Februar 2012

Bild: AlexF76 - Fotolia.com

Autor

Webdesign aus Linz, by atikon, Werbeagentur
zum Seitenanfang
Mag. Florian Fuchs Mag. Florian Fuchs work Bürgergasse 3 8330 Feldbach Österreich work +43 (0) 3152 2166-0 fax +43 (0) 3152 2166 -20 46.952121 15.889639
Weitere Beratungsstelle Weitere Beratungsstelle work Kärntner Straße 311 8054 Graz Österreich work +43 (0) 316 9086 23-0 fax +43 (0) 316 285550-50 47.032222 15.406863
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 48.260229 14.257369